Gefährdungsbeurteilung
Zur Sicherstellung der Sicherheit am Arbeitsplatz muss der Arbeitgeber zunächst alle technischen und organisatorischen Maßnahmen ergreifen, die möglich sind. Unter Einbeziehung dieser getroffenen Maßnahmen muss dann die richtige Auswahl der Schutzbekleidung erfolgen.
Bei der Auswahl von Schutzkleidung müssen die Forderungen nach bestmöglichem Schutz einerseits und nach Tragekomfort andererseits gegeneinander abgewogen werden.
Dazu hat der Arbeitgeber eine Bewertung der von ihm vorgesehenen Schutzkleidung vorzunehmen. Es muss damit ermittelt werden, ob die Schutzbekleidung
- ausreichenden Schutz gegenüber den abzuwehrenden Gefährdungen bietet
- von der Schutzbekleidung selbst keine größeren Gefahren ausgehen können
- für die am Arbeitsplatz vorherrschenden Bedingungen geeignet ist
- den ergonomischen Anforderungen und gesundheitlichen Erfordernissen der Beschäftigten entspricht
- den Beschäftigten angepasst werden kann.